„GoBD“ – was ist das eigentlich?
Das Bundesfinanzministerium hat Ende 2014 mit den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ festgelegt, welche Anforderungen an IT-gestützte Prozesse erfüllt werden müssen. Bei Nicht-Einhaltung kann es im schlimmsten Fall zu Steuerschätzungen kommen.
Auf diese Grundsätze müssen Sie achten:
- Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit
- Vollständigkeit
- Richtigkeit
- Zeitgerechte Buchung
- Ordnung
- Unveränderbarkeit
Das heißt: Aufbewahrungspflichtige Dokumente, die digital erstellt wurden, sind im Original über den Aufbewahrungszeitraum vollständig, zeitnah, unveränderbar, reproduzierbar und auswertbar vorzuhalten.
„Was muss ich als Unternehmer tun?“
Wenn Sie auf „Nummer sicher“ möchten, unterstützen wir Sie gern dabei, indem wir mit Ihnen gemeinsam
- das Verfahrensverzeichnis erstellen
- das System zur Ablage und Archivierung einrichten
- die relevanten Prozesse und Dokumente identifizieren
- die Abläufe überprüfen und ggf. anpassen
Wir stehen für Sie bereit, damit Sie sich stressfrei und ohne Angst vor unliebsamen Überraschungen auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Wir haben einen neuen
GoBD-Leitfaden
für Sie entwickelt. Einfacher und sicherer geht es nicht.
Nehmen Sie gern Kontakt auf:
Ihre GoBD-Sicherheits-Hotline: 02563/929-555
... oder per Mail: gobd(at)cms-sudhaus.de